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Wegen des Namens bei Wohnungssuche abgelehnt? BGH urteilt
['Nordbayern.De', 'Nürnberg', 'Jacqueline Melcher']
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Wer schon mal auf Wohnungssuche gewesen sei, wisse, wie mühsam und belastend dieser Prozess sein könne, sagt Humaira Waseem: Portale durchforsten, bei passenden Angeboten schnell reagieren und eine Anfrage abschicken.
Dass es sich bei Waseems Erfahrung bei der Suche nach einer Wohnung für ihre Familie in Hessen um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte, schien damals unstrittig.
Antidiskriminierungsstelle wies auf „Testing“ hinNach ihrer ersten erfolgreichen Anfrage unter „deutschem“ Namen hatte sich Waseem an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, die sie auf das „Testing“-Verfahren hinwies.
Dabei bewerben sich zwei Menschen um eine Wohnung, die sich in nur einem Merkmal unterscheiden - zum Beispiel Name oder Geschlecht.
Von den Karlsruher Richterinnen und Richtern erhofft sich Waseem ein klares Zeichen dafür, dass Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Deutschland nicht geduldet werde.