Viele Paare in Sachsen bleiben ungewollt kinderlos – nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus finanziellen Gründen. Dafür ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, der Zuschüsse zu Kinderwunschbehandlungen vergibt. Zum anderen können verschiedengeschlechtliche Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterstützt werden, sofern sie dauerhaft zusammenleben und der Partner die Vaterschaft anerkennt. Die Behandlung muss zudem in einem an Sachsen angrenzenden Bundesland oder in Berlin stattfinden. Ein Arzt oder eine Ärztin muss zudem bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist und dass es «hinreichende Erfolgsaussichten» gibt.